Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerhard Unger Holzbau-Meister GmbH
FN 409515d
ATU68414913

Stand 01.02.2023

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.

2. Zusagen von Mitarbeitern
Wenn unser Unternehmen auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen von Mitarbeitern unseres Unternehmens binden können, wird im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam gemacht, dass es Mitarbeitern unseres Unternehmens verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen

3. Kostenvoranschläge und Offerte
Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und unentgeltlich. Einfache mündliche Kostenschätzungen

4. Annahme des Offertes
Ein Vertrag kommt mit Annahme des Offertes durch den Kunden zustande. Die Annahme einer von unserem Unternehmen erstellten Offerte ist grundsätzlich nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich. Sofern es sich bei dem zugrunde liegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, bedürfen Abweichungen hiervon der Schriftform. Einvernehmlich als offen vereinbarte Teile des Auftrages sind in der Auftragsbestätigung festzulegen.

5. Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung unseres Unternehmens. Bei ihrer Verwendung ohne Zustimmung ist unser Unternehmen (jedenfalls auch wenn es sich um kein Werk nach UrheberrechtsG) zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr (wie sie bei Werken iSd UrheberrechtsG) von 25 Prozent der Planungs- bzw. Herstellungskosten (oder Voranschlagssumme) berechtigt.

6. Rücktritt und Stornogebühren
Ein Kunde kann vorbehaltlich anderer gesetzlicher Rücktrittsrechte nur dann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde seine Vertragserklärung weder in den von unserem Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat und der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Kunden, die zumindest den Namen und die Anschrift unseres Unternehmens sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Wurde der Kunde nicht schriftlich über sein Rücktrittsrecht informiert, so erlischt das Rücktrittsrecht spätestens einen Monat nach der vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragspartner. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bei einem Storno des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Entgeltes gemäß § 1168 ABGB eine Stornogebühr von 10 Prozent, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 Prozent der Auftragssumme zu verlangen. Im Fall eines rechtzeitigen schriftlichen Vertragsrücktrittes nach § 3 KschG sind Spesen nach Maßgabe von § 4 KSchG vom Kunden zu bezahlen.

7. Preisänderungen
Die genannten oder vereinbarten Preise des Auftragnehmers entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder anderer, für die Kalkulation relevante Kostenstellen des Kostenvoranschlages oder zur Leistungserstellung notwendiger, von uns nicht beeinflussbarer Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung verändern, ist der Auftragnehmer berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Dies gilt erst nach Ablauf von 2 Monaten nach Vertragsabschluss, es sei denn, dieses Recht wurde ausdrücklich ausgehandelt.

8. Vom Kunden beigestellte Waren
Unser Unternehmen ist berechtigt, für vom Kunden beigestelltes Material einen Betrag von 20 Prozent des eigenen Verkaufspreises oder jenes Verkaufspreises gleichartiger Waren in Rechnung zu stellen.

9. Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat unser Unternehmen den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

10. Mitwirkungspflicht des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten erfüllt hat. Der Zimmerer ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen.

11. Verkehr mit Behörden und Dritten
Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.

12. Liefertermine und Lieferverzug
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die angegebenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risiken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten zu angemessenen Preisen zulasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferung. Wird ein vereinbarter Liefertermin von unserem Unternehmen um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.

13. Haftung für Schäden
Schadenersatzforderungen in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen, dies gilt nicht für Personenschäden. Bei Verbrauchergeschäften gilt es nicht für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Bei allen anderen als Verbrauchergeschäften wird die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB ausgeschlossen und verjähren Ersatzansprüche in sechs Monaten ab Kenntnis von Schäden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthalten oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadensersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

14. Produkthaftung
Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden können, werden ausgeschlossen. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

15. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

14. Verfügung und Zugriff auf Vorbehaltseigentum
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw.) sind unserem Unternehmen sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen und hat unser Unternehmen schad- und klaglos zu halten, soweit er diese Zugriffe Dritter verursacht hat.

14. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich ohne Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen zur Gänze außer Kraft. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichen wird die Forderung unseres Unternehmens erst mit deren Einlösung getilgt, gewöhnliche Bankspesen gehen zulasten des Kunden. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen.

15 Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen unserem Unternehmen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Im Speziellen verpflichtet sich der Kunde, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes Institutes zu ersetzen. Bei auch unverschuldetem- Zahlungsverzug wird als Ersatz für die in unserem Unternehmen auflaufenden Kreditspesen ein Zinssatz von acht Prozent über dem Basiszinssatz verrechnet.

16. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, dem diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht für den (Haupt-) Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

17. Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen ihre Gültigkeit.